1. ALLGEMEINES
Nachstehende Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten als
Vertragsbestandteil für alle Geschäfte der Firma HEUEL U. SÖHNE GMBH. Abweichende Bedingungen oder mündliche
Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von der Fa. HEUEL U. SÖHNE GMBH schriftlich bestätigt werden. Den von den
Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Der Widerspruch gilt auch für den Fall, dass für den Widerspruch eine besondere Form festgelegt
ist. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst dann, wenn sie
nicht ausdrücklich vereinbart sind. Mit der Auftragserteilung oder -annahme gelten unsere Bedingungen als
angenommen.
2. ANGEBOTE, PREISE, AUFTRÄGE
Angebote und Nachfragen sind
freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind erst mit dem Inhalt unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet.
3. ZAHLUNG
Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Erfolgt die Zahlung
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, werden 2% Skonto auf den Nettorechnungsbetrag gewährt,msofern ältere
fällige Rechnungen nicht mehr offen stehen und keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bestehen
mehrere Forderungen, bestimmen wir, auf welche Forderungen der eingehende Betrag zu verrechnen ist. Ein
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungs- Minderungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Bei Zahlung nach 30 Tagen ab
Rechnungsdatum sind bankübliche Zinsen zu zahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen haben wir das
Recht, auch ohne Nachfrist von allen weiteren Lieferungsverpflichtungen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen,
geschieht das unter dem Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit bei unserer Bank. Alle Wechselkosten gehen zu
Lasten des Wechselgebers. Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt bis zur Einlösung nicht als Zahlung. Alle
Aufträge werden unter der Voraussetzung der vollen Zahlungsfähigkeit des Bestellers angenommen. Verschlechtern
sich die Verhältnisse des Bestellers oder ändern sich dessen rechtliche Verhältnisse, so können wir in vollem
Umfang Sicherheitsleistungen verlangen oder auch ohne vorheriges Verlangen nach Sicherheitsleistungen vom
Vertrag zurücktreten oder Vorauszahlungen des gesamten Kaufpreises verlangen. Zu diesem Zeitpunkt werden alle
Forderungen auch aus früheren Lieferungen sofort fällig.
4. LIEFERUNG
Unsere
Lieferungsmöglichkeiten bleibt vorbehalten, ebenso das Recht auf Teillieferung. Die Lieferfristen werden
möglichst eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Sie werden vom Tag der Auftragsbestätigung an gerechnet.
Lieferungen und Lieferfristen gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens
oder unserer Lieferanten liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-,Energie-
oder Rohstoffmangel, Streik, Verkehrsstörungen usw. Sofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung
einwirken, verlängern sich die Lieferfristen oder berechtigen uns zum vollen oder teilweisen Rücktritt vom
Vertrag. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Rücklieferungen können nur nach Absprache
mit uns erfolgen. Es wird der berechnete Nettopreis abzüglich 20 % Rücknahmekosten vergütet.
5.
GEWÄHRLEISTUNG
Gegenüber dem Endabnehmer unserer Produkte leisten wir Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der von uns
gelieferten Ware. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag des Bezuges der Ware durch den
Dachdecker-Fachbetrieb und läuft für die Dauer von 5 Jahren. Innerhalb dieser Zeit übernehmen wir eine Garantie
für unsere Dachelemente gemäß nachstehender Bedingungen: - Wir leisten kostenlosen Ersatz bei berechtigten und
schriftlich angezeigten Produktmängeln, Schadensersatzansprüche für Folgeschäden sind ausgeschlossen. - Die
Inanspruchnahme einer Garantieleistung setzt voraus, dass die gelieferten Dachelemente durch einen
Dachdecker-Fachbetrieb in handwerklich einwandfreier Weise nach Vorgabe unserer Aufbau- und Verwendungsanleitung
eingesetzt worden sind. - Wir haften nicht für Schäden die durch Fremdeinwirkung, höhere Gewalt, Sturm und
unvorhergesehene Umwelteinflüsse verursacht werden. - Alterungs- und Immissionsbedingt äußerliche Veränderung
von Farbbeschichtungen beeinträchtigen keinesfalls die Sicherheit unserer Dachelemente. Sie bedingen daher
keinen Ersatzanspruch. - Ansprüche erlöschen, wenn die Mängel nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigt
werden.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis
zur völligen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung oder sonstigen Rechtsgründen erwachsenden und noch
erwachsenden Forderungen vorbehalten. Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vom Käufer
weiterveräußert, verarbeitet oder in ein Grundstück eines Dritten derart eingebaut, dassKäufer weiterveräußert,
verarbeitet oder in ein Grundstück eines Dritten derart eingebaut, dass sie wesentlicher Bestandteil des
Grundstückes des Dritten wird, gehen die anstelle der Ware tretenden Forderungen des Käufers gegen seine
Abnehmer oder Dritte in Höhe der uns zustehenden Forderung an uns über, ohne dass es einer besonderen
Abtretungserklärung bedarf. Wir sind berechtigt, die Abtretung dem zahlungspflichtigen anzuzeigen. Ferner sind
uns Unterlagen auszuhändigen bzw. Auskünfte zu erteilen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die
Unterbesteller erforderlich sind. Zieht der Käufer die Forderungen ein, so gehen die kassierten Beträge bis zur
Höhe unserer Forderung in unser Eigentum über. Der Käufer ist verpflichtet, die Beträge gesondert aufzubewahren
und unverzüglich an uns abzuführen. Ein vereinbartes Abtretungsverbot gemäß § 399 BGB zwischen dem Käufer und
einem Dritten, das unsere vorstehend aufgeführten Rechte beeinträchtigt, ist uns unverzüglich mitzuteilen. Wir
können dann andere Sicherheiten oder sofortige Zahlung verlangen und die weiteren Lieferungen einstellen. Bis
zur Begleichung aller Forderungen bleibt der Eigentumsvorbehalt an allen Waren bestehen, auch soweit diese
bezahlt sind. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren selbständig
in Besitz zu nehmen und zur Tilgung des Kaufpreises zu verwerten.
7.
VERSAND
Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk. Sondervereinbarungen haben jedoch
Priorität. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die der
Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den
Käufer über. Die Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt. Falls nicht schriftlich anders vereinbart,
wählen wir die Art des Versandweges. Beschädigungen und Verluste der Ware auf dem Versandwege verpflichten uns
nicht zum Schadenersatz.
8. ABSCHLÜSSE DURCH VERTRETER
Alle mit Vertretern
getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma HEUEL UND
SÖHNE GMBH. Ebenso sind Vertreter nicht zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt, es sei denn, dass sie eine
schriftliche Inkassovollmacht vorzeigen.
9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Hachen, Gerichtsstand ist in allen Fällen das Amtsgericht
Arnsberg.
10.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen der Rechtswirksamkeit
ermangeln, so sollen dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll
vielmehr durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt oder in eine solche wirksame Bestimmung umgedeutet
werden, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.