AGB

1. ALLGEMEINES
Nachstehende Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten als Vertragsbestandteil für alle Geschäfte der Firma HEUEL U. SÖHNE GMBH. Abweichende Bedingungen oder mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von der Fa. HEUEL U. SÖHNE GMBH schriftlich bestätigt werden. Den von den Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Widerspruch gilt auch für den Fall, dass für den Widerspruch eine besondere Form festgelegt ist. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst dann, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart sind. Mit der Auftragserteilung oder -annahme gelten unsere Bedingungen als angenommen.


2. ANGEBOTE, PREISE, AUFTRÄGE
Angebote und Nachfragen sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind erst mit dem Inhalt unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet.


3. ZAHLUNG
Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, werden 2% Skonto auf den Nettorechnungsbetrag gewährt,msofern ältere fällige Rechnungen nicht mehr offen stehen und keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bestehen mehrere Forderungen, bestimmen wir, auf welche Forderungen der eingehende Betrag zu verrechnen ist. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungs- Minderungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Bei Zahlung nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum sind bankübliche Zinsen zu zahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen haben wir das Recht, auch ohne Nachfrist von allen weiteren Lieferungsverpflichtungen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, geschieht das unter dem Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit bei unserer Bank. Alle Wechselkosten gehen zu Lasten des Wechselgebers. Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt bis zur Einlösung nicht als Zahlung. Alle Aufträge werden unter der Voraussetzung der vollen Zahlungsfähigkeit des Bestellers angenommen. Verschlechtern sich die Verhältnisse des Bestellers oder ändern sich dessen rechtliche Verhältnisse, so können wir in vollem Umfang Sicherheitsleistungen verlangen oder auch ohne vorheriges Verlangen nach Sicherheitsleistungen vom Vertrag zurücktreten oder Vorauszahlungen des gesamten Kaufpreises verlangen. Zu diesem Zeitpunkt werden alle Forderungen auch aus früheren Lieferungen sofort fällig.


4. LIEFERUNG
Unsere Lieferungsmöglichkeiten bleibt vorbehalten, ebenso das Recht auf Teillieferung. Die Lieferfristen werden möglichst eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Sie werden vom Tag der Auftragsbestätigung an gerechnet. Lieferungen und Lieferfristen gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens oder unserer Lieferanten liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-,Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Verkehrsstörungen usw. Sofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung einwirken, verlängern sich die Lieferfristen oder berechtigen uns zum vollen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Rücklieferungen können nur nach Absprache mit uns erfolgen. Es wird der berechnete Nettopreis abzüglich 20 % Rücknahmekosten vergütet.

5. GEWÄHRLEISTUNG

Gegenüber dem Endabnehmer unserer Produkte leisten wir Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag des Bezuges der Ware durch den Dachdecker-Fachbetrieb und läuft für die Dauer von 5 Jahren. Innerhalb dieser Zeit übernehmen wir eine Garantie für unsere Dachelemente gemäß nachstehender Bedingungen: - Wir leisten kostenlosen Ersatz bei berechtigten und schriftlich angezeigten Produktmängeln, Schadensersatzansprüche für Folgeschäden sind ausgeschlossen. - Die Inanspruchnahme einer Garantieleistung setzt voraus, dass die gelieferten Dachelemente durch einen Dachdecker-Fachbetrieb in handwerklich einwandfreier Weise nach Vorgabe unserer Aufbau- und Verwendungsanleitung eingesetzt worden sind. - Wir haften nicht für Schäden die durch Fremdeinwirkung, höhere Gewalt, Sturm und unvorhergesehene Umwelteinflüsse verursacht werden. - Alterungs- und Immissionsbedingt äußerliche Veränderung von Farbbeschichtungen beeinträchtigen keinesfalls die Sicherheit unserer Dachelemente. Sie bedingen daher keinen Ersatzanspruch. - Ansprüche erlöschen, wenn die Mängel nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigt werden.


6. EIGENTUMSVORBEHALT
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur völligen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung oder sonstigen Rechtsgründen erwachsenden und noch erwachsenden Forderungen vorbehalten. Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vom Käufer weiterveräußert, verarbeitet oder in ein Grundstück eines Dritten derart eingebaut, dassKäufer weiterveräußert, verarbeitet oder in ein Grundstück eines Dritten derart eingebaut, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstückes des Dritten wird, gehen die anstelle der Ware tretenden Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer oder Dritte in Höhe der uns zustehenden Forderung an uns über, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Wir sind berechtigt, die Abtretung dem zahlungspflichtigen anzuzeigen. Ferner sind uns Unterlagen auszuhändigen bzw. Auskünfte zu erteilen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlich sind. Zieht der Käufer die Forderungen ein, so gehen die kassierten Beträge bis zur Höhe unserer Forderung in unser Eigentum über. Der Käufer ist verpflichtet, die Beträge gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Ein vereinbartes Abtretungsverbot gemäß § 399 BGB zwischen dem Käufer und einem Dritten, das unsere vorstehend aufgeführten Rechte beeinträchtigt, ist uns unverzüglich mitzuteilen. Wir können dann andere Sicherheiten oder sofortige Zahlung verlangen und die weiteren Lieferungen einstellen. Bis zur Begleichung aller Forderungen bleibt der Eigentumsvorbehalt an allen Waren bestehen, auch soweit diese bezahlt sind. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren selbständig in Besitz zu nehmen und zur Tilgung des Kaufpreises zu verwerten.


7. VERSAND
Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk. Sondervereinbarungen haben jedoch Priorität. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt. Falls nicht schriftlich anders vereinbart, wählen wir die Art des Versandweges. Beschädigungen und Verluste der Ware auf dem Versandwege verpflichten uns nicht zum Schadenersatz.


8. ABSCHLÜSSE DURCH VERTRETER
Alle mit Vertretern getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma HEUEL UND SÖHNE GMBH. Ebenso sind Vertreter nicht zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt, es sei denn, dass sie eine schriftliche Inkassovollmacht vorzeigen.


9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Hachen, Gerichtsstand ist in allen Fällen das Amtsgericht Arnsberg.


10.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen der Rechtswirksamkeit ermangeln, so sollen dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt oder in eine solche wirksame Bestimmung umgedeutet werden, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.